SCHMUTZWASSERENTSORGUNG |
Nur wenn kein öffentlicher Abwasserkanal vor dem Grundstück vorhanden ist, muss die Schmutzwasserentsorgung des Grundstückes gemäß geltender Grubensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel erfolgen, d. h. es ist eine abflusslose Sammelgrube oder eine Kleinkläranlage zu errichten. Abflusslose Sammelgruben dienen der vollständigen Sammlung des auf einem Grundstück anfallenden Schmutzwassers, das anschließend auf die Kläranlage abgefahren wird. Eine Versickerung oder sonstige Verbringung auch von Teilen dieses Schmutzwassers ist unzulässig. Kleinkläranlagen dienen der dezentralen Behandlung von häuslichem oder in der Beschaffenheit ähnlichem auf einem Grundstück anfallendem Schmutzwasser. Der Schlamm aus den Schlammbehältnissen wird anschließend auf die Kläranlage abgefahren. Die Anlagen sind für einen Schmutzwasseranfall von nicht mehr als 8 Kubikmetern täglich ausgelegt. Zum Betreiben einer Kleinkläranlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. |
Grubensatzung für 2018 |
Grubensatzung für 2019 Die Grubensatzung für das Jahr 2019 finden Sie im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nr. 23 vom 20.12.2018 ab Seite 1. |
ABWASSERGEBÜHREN |
Abwassergebührensatzung bis 31.12.2018 |
Abwassergebührensatzung ab 01.01.2019 Die Abwassergebührensatzung für das Jahr 2019 finden Sie im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nr. 23 vom 20.12.2018 ab Seite 19. |
WOCHENENDGRUNDSTÜCKE UND KLEINGÄRTEN |
Abwassersammelgruben von Wochenendgrundstücken und Kleingärten dürfen ausschließlich von den in der Stadt Brandenburg an der Havel zugelassenen Entsorgungsfachbetrieben geleert werden. Bitte beauftragen Sie für erforderlich werdende Grubenentleerungen frühzeitig einen Entsorger Ihrer Wahl - während der Gartensaison ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die Kosten für die Grubenentleerungen werden Ihnen vom Entsorger (einschließlich der vom Entsorger an die Stadt Brandenburg an der Havel zu entrichtenden Aufleitgebühr) direkt in Rechnung gestellt. Bitte bestehen Sie gegenüber dem Entsorger auf einem schriftlichen Entsorgungsnachweis und bewahren diesen sorgfältig auf.
Übersicht Entsorger |