Wasserversorgungssatzung
Die BRAWAG GmbH ist durch die Stadt Brandenburg an der Havel mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung beauftragt.
Um das Verhältnis der Wasserversorgung zwischen der Stadt Brandenburg und dem Kunden zu regeln, hat die Stadt Brandenburg an der Havel die Wasserversorgungssatzung vom 17.12.2009 erlassen.
Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der zwischen der BRAWAG GmbH und den Kunden abgeschlossenen Trinkwasserversorgungsverträge finden Sie bundeseinheitlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Ergänzende Bedingungen
Für BRAWAG-Kunden gelten darüber hinaus die Ergänzenden Bedingungen der BRAWAG GmbH.
Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
Die BRAWAG GmbH nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.